|
Nach
dem Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps Universität
in Marburg und der Universität Hamburg, habe ich 1980 das erste
Staatsexamen in Hamburg abgelegt.
Im
Anschluss an die Referendarzeit in Hamburg - mit Schwerpunkten im
Zivil- und Arbeitsrecht - und dem zweiten Staatsexamen, folgte 1983
die Zulassung als Rechtsanwalt und die Gründung meiner Kanzlei
in Hamburg.
Von
Beginn an war mein Tätigkeitsbereich nicht in einem eng begrenzten
Spezialgebiet, sondern der des Allgemeinanwalts im Zivilrecht und
dessen Nebengebieten.
|